AGB Maks Consulting Recruiting & Headhunting

Stand: März 2026

 

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen der Maks Consulting im Bereich Recruiting, Bewerbermanagement und Headhunting gegenüber Unternehmen als Auftraggeber (B2B).

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn Maks Consulting diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

Die Darstellung von Leistungen auf der Website oder in sonstigen Medien dient ausschließlich der Information und stellt kein verbindliches Angebot dar.

 

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag zwischen Maks Consulting und dem Auftraggeber kommt ausschließlich durch eine individuelle Vereinbarung zustande, insbesondere durch:

unterzeichnete Verträge

schriftliche Vereinbarungen

Bestätigung per E-Mail oder elektronischer Signatur

 

Die jeweilige Vereinbarung regelt insbesondere:

 

Leistungsumfang

Dauer des Auftrags

Honorar

Zahlungsmodalitäten

sonstige individuelle Vertragsbedingungen
 

Erst mit schriftlicher Bestätigung durch Maks Consulting gilt ein Auftrag als angenommen.

 

3. Auftragsablehnung
 

Maks Consulting behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Eine Ablehnung kann insbesondere erfolgen, wenn:

 

der Auftrag gegen gesetzliche Vorschriften oder gute Sitten verstößt

ein Interessenkonflikt mit bestehenden Kunden besteht

die Durchführung aus fachlichen, wirtschaftlichen oder personellen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist

der Auftraggeber die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht akzeptiert

 

Aus der Ablehnung eines Auftrags entstehen keine Schadensersatzansprüche gegenüber Maks Consulting.

 

4. Leistungsbeschreibung

 

a) Recruiting und Bewerbermanagement

Maks Consulting übernimmt definierte Aufgaben im Recruitingprozess im Auftrag des Unternehmens.

Eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers erfolgt nicht.

 

Die Leistungen können insbesondere umfassen:

Erstellung und Veröffentlichung von Stellenanzeigen

aktive Kandidatensuche über geeignete Kanäle

Sichtung und Vorqualifizierung von Bewerbungen

Durchführung telefonischer oder digitaler Erstgespräche

Bewertung und Empfehlung geeigneter Kandidaten

Die endgültige Entscheidung über Einstellung oder Vertragsabschluss mit einem Kandidaten liegt ausschließlich beim Auftraggeber.

 

b) Headhunting

 

Maks Consulting übernimmt die gezielte Suche und Direktansprache geeigneter Kandidaten für definierte Positionen, insbesondere für schwer zu besetzende oder vertrauliche Stellen.

 

Die Leistungen können insbesondere umfassen:

Markt- und Kandidatenrecherche

Direktansprache geeigneter Kandidaten

Nutzung eigener Netzwerke und Recherchemethoden

Vorqualifizierung geeigneter Kandidaten

Präsentation geeigneter Kandidatenprofile

 

Das Honorar wird in der Regel pro Position vereinbart und orientiert sich prozentual am vereinbarten Jahreszielgehalt der Position.

 

c) Individuelle Recruiting-Aufträge

 

Neben klassischen Headhunting- oder Recruiting-Mandaten übernimmt Maks Consulting auch kleinere oder einmalige Recruiting-Aufträge.

Dies kann insbesondere die Suche nach folgenden Positionen umfassen:

 

Auszubildende

Minijobber

Teilzeitkräfte

Werkstudenten

kurzfristig benötigtes Personal

 

Die Vergütung solcher Aufträge erfolgt nach individueller Vereinbarung.


Je nach Umfang kann die Vergütung beispielsweise erfolgen als:

pauschale Projektvergütung

Vergütung in mehreren Zahlungsstufen

einmalige Zahlung ohne Raten

 

Die konkreten Konditionen werden jeweils im individuellen Vertrag festgelegt.

 

5. Vergütung und Zahlungsmodalitäten

 

Die Vergütung wird individuell vereinbart und im jeweiligen Vertrag festgelegt.

Beim Headhunting erfolgt die Vergütung in der Regel in drei Raten:

 

1. Rate

bei Auftragserteilung als Start- und Recherchehonorar


 

2. Rate

vor Präsentation und Besprechung der Suchergebnisse


 

3. Rate

bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrages durch den Kandidaten


 

Bei vorzeitiger Beendigung des Auftrags durch den Auftraggeber:

50 % der zweiten Rate werden zurückerstattet

die erste Rate sowie 50 % der zweiten Rate verbleiben bei Maks Consulting als Vergütung für bereits erbrachte Leistungen

 

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Maks Consulting ist berechtigt, Leistungen bis zur Begleichung offener Forderungen auszusetzen.

 

6. Kandidatenschutz / Vermittlungsprovision

 

Wenn ein von Maks Consulting vorgestellter Kandidat innerhalb von 12 Monaten nach Vorstellung beim Auftraggeber oder bei einem mit ihm verbundenen Unternehmen eingestellt oder anderweitig beschäftigt wird, gilt dies als erfolgreiche Vermittlung.


In diesem Fall entsteht der Anspruch auf das vereinbarte Honorar unabhängig davon,

ob der Arbeitsvertrag direkt oder über Dritte zustande kommt

ob die Einstellung auf eine andere Position erfolgt

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Maks Consulting unverzüglich über eine Einstellung eines vorgestellten Kandidaten zu informieren.

 

7. Umgehungsverbot

Der Auftraggeber verpflichtet sich, von Maks Consulting vorgestellte Kandidaten nicht über Dritte oder verbundene Unternehmen einzustellen, um die Zahlung der vereinbarten Vermittlungsprovision zu umgehen.


Bei Verstoß gegen diese Regelung bleibt der Anspruch von Maks Consulting auf das vereinbarte Honorar bestehen.

 

8. Bereits bekannte Kandidaten

Sollte ein vom Auftraggeber als bereits bekannt eingestufter Kandidat durch Maks Consulting vorgestellt werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, dies innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt des Kandidatenprofils schriftlich mitzuteilen.

 

Der Auftraggeber muss nachweisen, dass:

der Kandidat bereits vor der Vorstellung durch Maks Consulting bekannt war und

innerhalb der letzten 12 Monate ein konkreter Kontakt bezüglich einer möglichen Beschäftigung bestand.

Erfolgt innerhalb dieser Frist kein entsprechender Hinweis, gilt der Kandidat als durch Maks Consulting vorgestellt.

Kommt es anschließend zu einer Einstellung oder Zusammenarbeit mit diesem Kandidaten, entsteht der Anspruch auf das vereinbarte Honorar.

 

9. Nutzung von Kandidatenprofilen

Die von Maks Consulting übermittelten Kandidatenprofile, Lebensläufe und sonstigen Informationen sind ausschließlich für den internen Auswahlprozess des Auftraggebers bestimmt.


Eine Weitergabe an Dritte oder Nutzung für andere Zwecke ist ohne vorherige Zustimmung von Maks Consulting nicht gestattet.

 

10. Vertraulichkeit

Alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen, Daten und Unterlagen sind vertraulich zu behandeln.

 

Dies gilt insbesondere für:

Kandidateninformationen

Unternehmensdaten

interne Prozesse

 

Eine Weitergabe an unberechtigte Dritte ist nicht gestattet.

 

11. Haftung
 

Maks Consulting haftet unbeschränkt für:

Vorsatz

grobe Fahrlässigkeit

Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Maks Consulting nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

 

Eine Haftung für den Erfolg der Recruiting- oder Headhunting-Leistungen wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

12. Datenschutz

 

Maks Consulting verarbeitet personenbezogene Daten von Bewerbern und Auftraggebern ausschließlich zur Durchführung der vereinbarten Dienstleistungen.

Die datenschutzrechtlichen Rollen werden im Einzelfall vertraglich festgelegt.

Alle Daten werden vertraulich behandelt und nur an den Auftraggeber weitergegeben, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist.

Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Maks Consulting.

 

13. Höhere Gewalt

 

Maks Consulting haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch Ereignisse höherer Gewalt verursacht werden.

 

Hierzu zählen insbesondere:

Naturkatastrophen

behördliche Maßnahmen

technische Störungen

andere unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von Maks Consulting

 

14. Schlussbestimmungen

 

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Maks Consulting, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.

Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

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