AGB Maks Consulting Recruiting & Headhunting
Stand: März 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen der Maks Consulting im Bereich Recruiting, Bewerbermanagement und Headhunting gegenüber Unternehmen als Auftraggeber (B2B).
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn Maks Consulting diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
Die Darstellung von Leistungen auf der Website oder in sonstigen Medien dient ausschließlich der Information und stellt kein verbindliches Angebot dar.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag zwischen Maks Consulting und dem Auftraggeber kommt ausschließlich durch eine individuelle Vereinbarung zustande, insbesondere durch:
unterzeichnete Verträge
schriftliche Vereinbarungen
Bestätigung per E-Mail oder elektronischer Signatur
Die jeweilige Vereinbarung regelt insbesondere:
Leistungsumfang
Dauer des Auftrags
Honorar
Zahlungsmodalitäten
sonstige individuelle Vertragsbedingungen
Erst mit schriftlicher Bestätigung durch Maks Consulting gilt ein Auftrag als angenommen.
3. Auftragsablehnung
Maks Consulting behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Eine Ablehnung kann insbesondere erfolgen, wenn:
der Auftrag gegen gesetzliche Vorschriften oder gute Sitten verstößt
ein Interessenkonflikt mit bestehenden Kunden besteht
die Durchführung aus fachlichen, wirtschaftlichen oder personellen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist
der Auftraggeber die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht akzeptiert
Aus der Ablehnung eines Auftrags entstehen keine Schadensersatzansprüche gegenüber Maks Consulting.
4. Leistungsbeschreibung
a) Recruiting und Bewerbermanagement
Maks Consulting übernimmt definierte Aufgaben im Recruitingprozess im Auftrag des Unternehmens.
Eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers erfolgt nicht.
Die Leistungen können insbesondere umfassen:
Erstellung und Veröffentlichung von Stellenanzeigen
aktive Kandidatensuche über geeignete Kanäle
Sichtung und Vorqualifizierung von Bewerbungen
Durchführung telefonischer oder digitaler Erstgespräche
Bewertung und Empfehlung geeigneter Kandidaten
Die endgültige Entscheidung über Einstellung oder Vertragsabschluss mit einem Kandidaten liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
b) Headhunting
Maks Consulting übernimmt die gezielte Suche und Direktansprache geeigneter Kandidaten für definierte Positionen, insbesondere für schwer zu besetzende oder vertrauliche Stellen.
Die Leistungen können insbesondere umfassen:
Markt- und Kandidatenrecherche
Direktansprache geeigneter Kandidaten
Nutzung eigener Netzwerke und Recherchemethoden
Vorqualifizierung geeigneter Kandidaten
Präsentation geeigneter Kandidatenprofile
Das Honorar wird in der Regel pro Position vereinbart und orientiert sich prozentual am vereinbarten Jahreszielgehalt der Position.
c) Individuelle Recruiting-Aufträge
Neben klassischen Headhunting- oder Recruiting-Mandaten übernimmt Maks Consulting auch kleinere oder einmalige Recruiting-Aufträge.
Dies kann insbesondere die Suche nach folgenden Positionen umfassen:
Auszubildende
Minijobber
Teilzeitkräfte
Werkstudenten
kurzfristig benötigtes Personal
Die Vergütung solcher Aufträge erfolgt nach individueller Vereinbarung.
Je nach Umfang kann die Vergütung beispielsweise erfolgen als:
pauschale Projektvergütung
Vergütung in mehreren Zahlungsstufen
einmalige Zahlung ohne Raten
Die konkreten Konditionen werden jeweils im individuellen Vertrag festgelegt.
5. Vergütung und Zahlungsmodalitäten
Die Vergütung wird individuell vereinbart und im jeweiligen Vertrag festgelegt.
Beim Headhunting erfolgt die Vergütung in der Regel in drei Raten:
1. Rate
bei Auftragserteilung als Start- und Recherchehonorar
2. Rate
vor Präsentation und Besprechung der Suchergebnisse
3. Rate
bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrages durch den Kandidaten
Bei vorzeitiger Beendigung des Auftrags durch den Auftraggeber:
50 % der zweiten Rate werden zurückerstattet
die erste Rate sowie 50 % der zweiten Rate verbleiben bei Maks Consulting als Vergütung für bereits erbrachte Leistungen
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Maks Consulting ist berechtigt, Leistungen bis zur Begleichung offener Forderungen auszusetzen.
6. Kandidatenschutz / Vermittlungsprovision
Wenn ein von Maks Consulting vorgestellter Kandidat innerhalb von 12 Monaten nach Vorstellung beim Auftraggeber oder bei einem mit ihm verbundenen Unternehmen eingestellt oder anderweitig beschäftigt wird, gilt dies als erfolgreiche Vermittlung.
In diesem Fall entsteht der Anspruch auf das vereinbarte Honorar unabhängig davon,
ob der Arbeitsvertrag direkt oder über Dritte zustande kommt
ob die Einstellung auf eine andere Position erfolgt
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Maks Consulting unverzüglich über eine Einstellung eines vorgestellten Kandidaten zu informieren.
7. Umgehungsverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, von Maks Consulting vorgestellte Kandidaten nicht über Dritte oder verbundene Unternehmen einzustellen, um die Zahlung der vereinbarten Vermittlungsprovision zu umgehen.
Bei Verstoß gegen diese Regelung bleibt der Anspruch von Maks Consulting auf das vereinbarte Honorar bestehen.
8. Bereits bekannte Kandidaten
Sollte ein vom Auftraggeber als bereits bekannt eingestufter Kandidat durch Maks Consulting vorgestellt werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, dies innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt des Kandidatenprofils schriftlich mitzuteilen.
Der Auftraggeber muss nachweisen, dass:
der Kandidat bereits vor der Vorstellung durch Maks Consulting bekannt war und
innerhalb der letzten 12 Monate ein konkreter Kontakt bezüglich einer möglichen Beschäftigung bestand.
Erfolgt innerhalb dieser Frist kein entsprechender Hinweis, gilt der Kandidat als durch Maks Consulting vorgestellt.
Kommt es anschließend zu einer Einstellung oder Zusammenarbeit mit diesem Kandidaten, entsteht der Anspruch auf das vereinbarte Honorar.
9. Nutzung von Kandidatenprofilen
Die von Maks Consulting übermittelten Kandidatenprofile, Lebensläufe und sonstigen Informationen sind ausschließlich für den internen Auswahlprozess des Auftraggebers bestimmt.
Eine Weitergabe an Dritte oder Nutzung für andere Zwecke ist ohne vorherige Zustimmung von Maks Consulting nicht gestattet.
10. Vertraulichkeit
Alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen, Daten und Unterlagen sind vertraulich zu behandeln.
Dies gilt insbesondere für:
Kandidateninformationen
Unternehmensdaten
interne Prozesse
Eine Weitergabe an unberechtigte Dritte ist nicht gestattet.
11. Haftung
Maks Consulting haftet unbeschränkt für:
Vorsatz
grobe Fahrlässigkeit
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Maks Consulting nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Eine Haftung für den Erfolg der Recruiting- oder Headhunting-Leistungen wird ausdrücklich ausgeschlossen.
12. Datenschutz
Maks Consulting verarbeitet personenbezogene Daten von Bewerbern und Auftraggebern ausschließlich zur Durchführung der vereinbarten Dienstleistungen.
Die datenschutzrechtlichen Rollen werden im Einzelfall vertraglich festgelegt.
Alle Daten werden vertraulich behandelt und nur an den Auftraggeber weitergegeben, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist.
Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Maks Consulting.
13. Höhere Gewalt
Maks Consulting haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch Ereignisse höherer Gewalt verursacht werden.
Hierzu zählen insbesondere:
Naturkatastrophen
behördliche Maßnahmen
technische Störungen
andere unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von Maks Consulting
14. Schlussbestimmungen
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Maks Consulting, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
