Bewerberpool – Nutzungs- und Vermittlungsbedingungen für Unternehmen
Maks Consulting – Inhaber Andre Maksymiv
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Nutzungs- und Vermittlungsbedingungen gelten für die Nutzung des digitalen Bewerberpools von Maks Consulting durch Unternehmen, Arbeitgeber, Personalverantwortliche und sonstige gewerbliche Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber“).
1.2 Der Bewerberpool dient der diskreten Präsentation anonymisierter Kandidatenprofile von Personen, die sich beruflich verändern möchten oder auf der Suche nach einer neuen beruflichen Herausforderung sind.
1.3 Sämtliche über den Bewerberpool angebotenen Kandidaten werden ausschließlich zur Direktvermittlung in ein Beschäftigungsverhältnis mit dem Auftraggeber vorgestellt.
1.4 Eine Arbeitnehmerüberlassung, Zeitarbeit, Personalgestellung oder sonstige Überlassung von Arbeitnehmern ist nicht Gegenstand des Bewerberpools.
1.5 Mit dem Absenden einer Anfrage zu einem Kandidatenprofil bestätigt der Auftraggeber, diese Bedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.
2. Anonymisierte Kandidatenprofile
2.1 Die im Bewerberpool veröffentlichten Profile werden grundsätzlich anonymisiert und enthalten ausschließlich solche Angaben, die für die berufliche Einschätzung des Kandidaten relevant sind.
Hierzu können insbesondere gehören:
- berufliche Qualifikationen,
- Ausbildung und Studium,
- Berufserfahrung,
- Fach- und Branchenkenntnisse,
- Sprachkenntnisse,
- IT- und sonstige Fachkenntnisse,
- berufliche Schwerpunkte,
- gewünschter Tätigkeitsbereich,
- gewünschte Region,
- Verfügbarkeit,
- Gehaltsvorstellung,
- weitere für die berufliche Vermittlung relevante Informationen.
2.2 Personenbezogene Kontaktdaten wie Name, Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse werden im öffentlich zugänglichen Bewerberpool nicht veröffentlicht.
2.3 Eine Identifizierung des Kandidaten aus den anonymisierten Angaben ist vom Auftraggeber zu unterlassen.
2.4 Die Veröffentlichung eines Kandidatenprofils stellt noch keine Zustimmung des Kandidaten zu einer direkten Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber dar.
3. Kandidatenanfrage und Freigabe des vollständigen Profils
3.1 Möchte der Auftraggeber nähere Informationen zu einem anonymisierten Kandidaten erhalten, kann er über das hierfür vorgesehene Anfrageformular eine verbindliche Profilanfrage stellen.
3.2 Die vollständige Identität sowie weitergehende personenbezogene Unterlagen des Kandidaten werden ausschließlich nach vorheriger Prüfung und – soweit erforderlich – nach Zustimmung des jeweiligen Kandidaten übermittelt.
3.3 Maks Consulting ist berechtigt, eine Kandidatenanfrage ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn der Kandidat zwischenzeitlich nicht mehr verfügbar ist, die Position nicht zu den Vorstellungen des Kandidaten passt oder keine Zustimmung zur Weitergabe der Daten erteilt wird.
3.4 Ein Anspruch des Auftraggebers auf Übermittlung eines vollständigen Kandidatenprofils besteht nicht.
4. Freigabegebühr
4.1 Für die verbindliche Anforderung eines vollständigen Kandidatenprofils wird eine Freigabegebühr in Höhe von 750,00 € je angefragtem Kandidaten erhoben.
4.2 Die Freigabegebühr wird mit Bestätigung der Profilanfrage fällig und ist vor Übermittlung der vollständigen Kandidateninformationen zu entrichten.
4.3 Die Freigabegebühr vergütet insbesondere die mit der individuellen Kandidatenprüfung, Abstimmung, Kontaktaufnahme, Aufbereitung und Freigabe des Kandidatenprofils verbundenen Leistungen von Maks Consulting.
4.4 Wird das angeforderte Profil aufgrund einer fehlenden Zustimmung des Kandidaten oder weil der Kandidat zwischenzeitlich nicht mehr zur Verfügung steht nicht freigegeben, wird die bereits gezahlte Freigabegebühr vollständig erstattet.
4.5 Wird das vollständige Profil bzw. die Identität des Kandidaten mit Zustimmung des Kandidaten freigegeben, ist die Freigabegebühr grundsätzlich nicht erstattungsfähig.
4.6 Kommt innerhalb des in Ziffer 8 genannten Schutzzeitraums ein Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem vorgestellten Kandidaten zustande, wird die gezahlte Freigabegebühr vollständig auf das Vermittlungshonorar angerechnet.
5. Nutzung der übermittelten Informationen
5.1 Die vom Bewerberpool bzw. von Maks Consulting übermittelten Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Prüfung einer möglichen Beschäftigung des jeweiligen Kandidaten verwendet werden.
5.2 Eine Weitergabe der Informationen an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Maks Consulting und – soweit erforderlich – des Kandidaten nicht gestattet.
5.3 Der Auftraggeber darf die erhaltenen Unterlagen insbesondere nicht an verbundene Unternehmen, andere Personalvermittler, Headhunter oder sonstige Dritte weitergeben, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
5.4 Die Nutzung der erhaltenen Kandidateninformationen zu Werbezwecken, zum Aufbau eigener Bewerberdatenbanken oder zu sonstigen nicht unmittelbar mit der konkreten Besetzung einer Position verbundenen Zwecken ist untersagt.
5.5 Nach Beendigung des Vermittlungsprozesses sind die von Maks Consulting übermittelten Kandidatenunterlagen unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten zu löschen bzw. datenschutzkonform zu vernichten, sofern keine andere Rechtsgrundlage für eine weitere Speicherung besteht.
6. Kontaktaufnahme mit dem Kandidaten
6.1 Eine direkte Kontaktaufnahme des Auftraggebers mit dem Kandidaten erfolgt grundsätzlich erst nach Freigabe durch Maks Consulting und – soweit erforderlich – nach Zustimmung des Kandidaten.
6.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Kandidaten nicht unter Umgehung von Maks Consulting zu kontaktieren oder den weiteren Vermittlungsprozess bewusst außerhalb der vereinbarten Zusammenarbeit zu führen.
6.3 Nach erfolgter Vorstellung ist der Auftraggeber verpflichtet, Maks Consulting über wesentliche Schritte des Bewerbungs- und Einstellungsprozesses zu informieren, insbesondere über Vorstellungsgespräche, Vertragsangebote und den Abschluss eines Arbeitsvertrages.
7. Vermittlungshonorar
7.1 Kommt infolge der Vorstellung bzw. Vermittlung durch Maks Consulting ein Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten zustande, wird ein Vermittlungshonorar in Höhe von
25 % des vereinbarten Bruttojahreszielgehalts
des Kandidaten fällig.
7.2 Als Bruttojahreszielgehalt gilt grundsätzlich die auf zwölf Monate hochgerechnete vertraglich vereinbarte Bruttovergütung einschließlich vereinbarter variabler Vergütungsbestandteile auf Zielerreichungsbasis.
7.3 Soweit einschlägig, werden insbesondere folgende Vergütungsbestandteile berücksichtigt:
- monatliches Bruttogrundgehalt,
- garantierte Sonderzahlungen,
- vertraglich zugesicherte 13. Monatsgehälter,
- Zielboni,
- garantierte oder vertraglich vereinbarte variable Vergütungsbestandteile,
- sonstige regelmäßig vereinbarte Vergütungsbestandteile.
7.4 Nicht eindeutig bezifferbare oder rein freiwillige Leistungen werden nur berücksichtigt, soweit dies vor Abschluss des Arbeitsvertrages ausdrücklich vereinbart wurde.
7.5 Die bereits gezahlte Freigabegebühr wird vollständig auf das Vermittlungshonorar angerechnet.
Beispiel:
Bruttojahreszielgehalt: 60.000 €
Vermittlungshonorar 25 %: 15.000 €
abzüglich Freigabegebühr: 750 €
verbleibendes Vermittlungshonorar: 14.250 €
7.6 Das Vermittlungshonorar wird mit Abschluss des Arbeits- oder Beschäftigungsvertrages fällig, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
7.7 Maßgeblich für die Berechnung des Vermittlungshonorars ist grundsätzlich die ursprünglich vereinbarte Vergütung bei Abschluss des Arbeitsvertrages.
8. Schutzzeitraum
8.1 Der Schutzzeitraum für einen durch Maks Consulting vorgestellten Kandidaten beträgt 12 Monate ab erstmaliger namentlicher Vorstellung bzw. Übermittlung identifizierender Kandidateninformationen an den Auftraggeber.
8.2 Kommt innerhalb dieses Zeitraums zwischen dem Auftraggeber und dem vorgestellten Kandidaten ein Arbeits- oder sonstiges Beschäftigungsverhältnis zustande, gilt dies als vermittlungsrelevanter Abschluss, sofern die Voraussetzungen nach diesen Bedingungen erfüllt sind.
8.3 Der Schutz gilt unabhängig davon, ob der Arbeitsvertrag unmittelbar auf die konkrete ursprünglich besprochene Position oder auf eine andere Position beim selben Auftraggeber zustande kommt.
8.4 Der Schutzzeitraum gilt ebenfalls, wenn der Kandidat zunächst über einen anderen Bewerbungsweg, eine andere Position oder eine andere Abteilung des Auftraggebers eingestellt wird, sofern der Zusammenhang mit der durch Maks Consulting erfolgten Vorstellung besteht.
9. Vorkenntnis des Auftraggebers
9.1 Eine bereits bestehende und konkrete Vorkenntnis des Auftraggebers kann einem Vermittlungsanspruch entgegenstehen, wenn der Auftraggeber den betreffenden Kandidaten bereits vor der Vorstellung durch Maks Consulting kannte und bereits einen konkreten beruflichen Kontakt oder Bewerbungsprozess mit diesem unterhielt.
9.2 Die bloße Kenntnis des Namens, des beruflichen Profils, eines LinkedIn-Profils, eines Xing-Profils oder einer sonstigen öffentlichen Darstellung des Kandidaten stellt für sich allein keine ausreichende Vorkenntnis im Sinne dieser Bedingungen dar.
9.3 Eine bestehende Vorkenntnis ist Maks Consulting möglichst vor der Freigabe des vollständigen Kandidatenprofils mitzuteilen.
9.4 Besteht Streit darüber, ob ein konkreter vorheriger Kontakt oder Bewerbungsprozess bereits vor der Vorstellung durch Maks Consulting bestand, sind die Parteien verpflichtet, die Angelegenheit anhand geeigneter Nachweise sachlich zu klären.
9.5 Eine Vorkenntnis des Kandidaten allein begründet keine Vorkenntnis des Auftraggebers.
10. Umgehungsverbot
10.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Vermittlungsleistung von Maks Consulting nicht dadurch zu umgehen, dass der vorgestellte Kandidat unmittelbar oder mittelbar außerhalb des Vermittlungsprozesses eingestellt oder über ein verbundenes Unternehmen beschäftigt wird.
10.2 Als Umgehung gilt insbesondere die bewusste Verlagerung des Vertragsabschlusses auf ein mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen, sofern die Einstellung wirtschaftlich dem Auftraggeber oder dessen Unternehmensgruppe zuzurechnen ist und der Kandidat zuvor durch Maks Consulting vorgestellt wurde.
10.3 Das Umgehungsverbot gilt innerhalb des in Ziffer 8 geregelten Schutzzeitraums.
10.4 Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche der Parteien bleiben unberührt.
11. Informationspflicht bei Einstellung
11.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, Maks Consulting unverzüglich über eine Einstellung eines vorgestellten Kandidaten zu informieren.
11.2 Die Mitteilung hat insbesondere das Eintrittsdatum und die vereinbarte Bruttojahresvergütung zu enthalten, soweit diese für die Berechnung des Vermittlungshonorars erforderlich sind.
11.3 Maks Consulting ist berechtigt, einen geeigneten Nachweis über die vereinbarte Vergütung zu verlangen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Berechnung des Vermittlungshonorars erforderlich ist.
11.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die für die Abrechnung erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu übermitteln.
12. Keine Garantie für Einstellung
12.1 Maks Consulting schuldet die professionelle Vermittlung geeigneter Kandidaten, jedoch keinen erfolgreichen Abschluss eines Arbeitsvertrages, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
12.2 Der Auftraggeber bleibt für die endgültige Auswahlentscheidung, die Durchführung des Bewerbungsverfahrens sowie die Entscheidung über die Einstellung allein verantwortlich.
12.3 Maks Consulting übernimmt keine Garantie dafür, dass ein Kandidat zu einem bestimmten Zeitpunkt verfügbar ist oder ein bestimmtes Arbeitsangebot annimmt.
13. Datenschutz
13.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
13.2 Personenbezogene Daten von Kandidaten werden nur insoweit an den Auftraggeber übermittelt, wie dies für den Vermittlungsprozess erforderlich und rechtlich zulässig ist.
13.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die erhaltenen personenbezogenen Daten ausschließlich für den konkret vorgesehenen Vermittlungszweck zu verwenden und die geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten.
13.4 Eine Weitergabe der Daten an unbefugte Dritte ist untersagt.
13.5 Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen von Maks Consulting.
14. Keine Arbeitnehmerüberlassung
14.1 Maks Consulting vermittelt Kandidaten ausschließlich zur direkten Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem Auftraggeber.
14.2 Maks Consulting wird nicht Arbeitgeber der vermittelten Kandidaten und stellt diese dem Auftraggeber nicht zur Arbeitsleistung zur Verfügung.
14.3 Eine Arbeitnehmerüberlassung oder sonstige Personalüberlassung ist ausdrücklich ausgeschlossen.
15. Haftung
15.1 Maks Consulting haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
15.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet Maks Consulting nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
15.3 Maks Consulting übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Angaben eines Kandidaten jederzeit vollständig, aktuell oder frei von Fehlern sind, soweit Maks Consulting die Unrichtigkeit nicht zu vertreten hat.
15.4 Die Entscheidung über die Einstellung eines Kandidaten sowie die Prüfung seiner fachlichen und persönlichen Eignung obliegt dem Auftraggeber.
16. Vertraulichkeit
16.1 Alle im Rahmen des Bewerberpools erhaltenen Informationen über Kandidaten, Vermittlungsprozesse und Geschäftsvorgänge von Maks Consulting sind vertraulich zu behandeln.
16.2 Die Vertraulichkeitspflicht besteht auch nach Beendigung des jeweiligen Vermittlungsprozesses fort, soweit gesetzlich zulässig.
17. Vertragsschluss und Zustimmung
17.1 Eine verbindliche Anfrage zu einem Kandidatenprofil stellt ein Angebot des Auftraggebers auf Abschluss eines Vermittlungsverhältnisses nach diesen Bedingungen dar.
17.2 Vor Absenden der Anfrage muss der Auftraggeber die Möglichkeit erhalten, diese Bedingungen einzusehen und ausdrücklich zu bestätigen.
17.3 Die Zustimmung und die zugehörige Anfrage können von Maks Consulting zu Nachweiszwecken dokumentiert werden.
18. Preise und Zahlungsbedingungen
18.1 Sämtliche in diesen Bedingungen genannten Preise verstehen sich als Endpreise.
18.2 Maks Consulting wendet die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG an. Daher wird auf den Rechnungen keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
18.3 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.
18.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
18.5 Die Profilfreigabegebühr beträgt 750,00 € je angefragtem Kandidatenprofil.
18.6 Die Profilfreigabegebühr wird nach verbindlicher Anfrage und vor Übermittlung des vollständigen Kandidatenprofils bzw. der identifizierenden Informationen in Rechnung gestellt.
18.7 Die Profilfreigabegebühr ist unabhängig davon zu entrichten, ob der Auftraggeber den vorgestellten Kandidaten anschließend für geeignet hält oder ob es zu einem Vorstellungsgespräch bzw. einer Einstellung kommt, sofern die Voraussetzungen für eine Erstattung nach diesen Bedingungen nicht vorliegen.
19. Änderungen der Bedingungen
19.1 Maks Consulting ist berechtigt, diese Bedingungen für zukünftige Anfragen anzupassen, soweit dies aufgrund gesetzlicher Änderungen, Änderungen des Geschäftsmodells oder sonstiger sachlicher Gründe erforderlich ist.
19.2 Für bereits bestätigte Kandidatenanfragen gelten grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Anfrage akzeptierten Bedingungen.
20. Schlussbestimmungen
20.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
20.2 Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Maks Consulting vereinbart.
20.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Maks Consulting
Inhaber: Andre Maksymiv
Deutschland
